Seit September 2008 wird die Kraft-Wärme-Kopplung in noch nie dagewesenem Maße staatlich gefördert:
1. KWK-Fördergelder nach dem novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Vergütung für den Strom aus KWK-Anlagen (setzt sich zusammen aus dem gesetzlichen Bonus von 5,11 Ct/kWh, dem an der Strombörse EEX gebildeten üblichen Preis sowie dem Entgelt für vermiedene Netzmnutzung). Der Bonus wird jetzt auch für KWK-Strom gezahlt, der für die Eigenversorgung genutzt wird.
2. Rückerstattung der Energiesteuer nach dem Energiesteuergesetz Für Heizöl und Erdgas entsprechend dem an der Anzahl der Betriebsstunden gemessenen Brennstoffverbrauch.
Oder Sie fragen uns. Wir ermitteln gern für Ihr konkretes Objekt, mit welchen Fördergeldern Sie rechnen können.
Rufen Sie uns an: Telefon 05904 9366-0.